Wahlprüfsteine 1998
Aus Anlaß der bevorstehenden Wahl des deutschen Bundestages stellte der Geschäftsführer der GWUP, Amardeo Sarma, allen im Parlament vertretenen Parteien fünf Fragen, die derzeit auch in der GWUP diskutiert werden und für die breite Öffentlichkeit von Interesse sind. Wir bedanken uns bei Ursula Heinen (Leiterin der Abteilung Wirt schafts- und Sozialpolitik der CDU-Bundesgeschäftsstelle), Angelika Köster-Loßack (Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen), Marion Fröhlich (Leiterin des Briefbüros der Bundestagsgruppe der PDS), Klaus Kirschner (Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) und Frank Sassenscheidt-Grote (Referent der SPD-Bundestagsfraktion) für die Auskünfte. Keine Antworten erhielten wir von der F.D.P. sowie der CSU.
1. "Binnenanerkennung" für "Alternativmedizin"?
Am 12. 6. 1997 wurde vom Bundestag im Rahmen der Änderung des Sozialge setzbuches SGB V auch eine Ergänzung des § 135 beschlossen, die eine sogenannte "Binnenanerkennung" für unkonventionelle medizinische Verfahren zulassen könnte. Erhebliche Unterschiede in den wissenschaftlichen Qualitätsstandards für Therapie- und Diagnoseverfahren wären die Folge. Welche Argumente rechtfertigen nach Ihrer Auffassung eine solche Position? Bedenken Sie dabei zum Beispiel An gebote wie Homöopathie, Akupunktur, Zelltherapie oder "Geistheilung".
CDU: Die Neufassung des § 135 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) im Zwei ten Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-NOG) sieht vor, daß neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung nur erbracht werden dürfen, wenn der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V eine Empfehlung abgegeben hat über "die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit - auch im Vergleich zu bereits zu Lasten der Krankenkassen er brachten Methoden - nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftli chen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapierichtung".
Mit den durch einen Änderungsantrag im Gesundheitsaus schuß des Deutschen Bundestages eingefügten Worten "in der jeweiligen Therapierichtung" soll klargestellt werden, daß bei der Bewer tung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Beson derheiten der jeweiligen Therapierichtung zu berücksichtigen sind. Dies entspricht Regelungen des geltenden Rechts für die Versorgung mit Arzneimitteln. Die für diese Bewer tung grundsätzlich geltenden Kriterien der Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit werden dadurch nicht aufgehoben oder relativiert. Das gilt auch für die ge setzliche Vorgabe, daß Qualität und Wirksam keit der zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis se zu entsprechen haben.
Unberührt bleibt ferner die gesetzliche Vorgabe, daß die Bewertung nach dem "jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse" erfolgen muß. Die zur Beurtei lung anstehenden Verfahren sind somit auf der Grundlage nachvollziehbarer wissen schaftlicher Erkenntnis zu bewerten. Dabei sind die für die jeweilige Therapierichtung gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse einzubeziehen.
Der Bundesausschuß hat auch die Möglichkeit, solche Leistungen zu benennen, die den Anforderungen für eine Anerkennung des diagnostischen oder therapeutischen Nutzens nicht in vollem Umfang entsprechen. Bei solchen Leistungen kann die einzelne Kranken kasse entscheiden, ob sie sie als Satzungsleistung erbringt.
Dies muß sich auch in der Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ausdrücken. Prinzipiell müssen sich medizinische Verfah ren bei der Aufnahme in den Sachleistungskatalog der Krankenkassen unter Berücksich tigung ihrer Besonderheit den Kriterien von Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Wirt schaftlichkeit stellen. Zusätzlich zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenver sicherung muß die Therapiefreiheit und -vielfalt sichergestellt werden und zusätzliche Ver fahren angeboten werden können. Sie sind unentbehrlich für eine ganzheitliche gesund heitliche Versorgung. Der Schutz der VerbraucherInnen und PatientInnen, die Unbe denklichkeit der angewandten Methoden und eine umfassende Aufklärung muß hierbei selbstverständlich sein.
PDS: Eine "Binnenanerkennung" für die sogenannten besonderen Therapierichtungen ist eine eklatante interessengeleitete Mißach tung der allgemein geltenden Kriterien des wissenschaftlichen Denkens in der Medizin. Sie ist durch rationale Argumentation nicht zu rechtfertigen.
Es besteht jedoch die Gefahr, daß mit der Ergänzung des § 135 SGB V ein weiteres Tor für paramedizinische Verfahren und Praktiken geöffnet wurde. Grundsätzlich muß gelten, daß Leistungen, die zu Lasten der ge setzlichen Krankenversicherung gewährt werden, wissenschaftlich begründet sind.
SPD: Durch die Neuordnung des § 135 Abs. 1 SGB V wird der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis in der Medizin insgesamt wesentlich Eingeschränkt. Der Zusatz bezieht sich auf die Beurteilungsmethode und beinhaltet eine Binnenanerken nung: Mit der Neuformulierung kann jede Therapierichtung ihre ei genen Regeln zum Maßstab der Beurteilung erheben, die sich den Gesetzen der wissenschaftlichen Überprüfung entzie hen. Unabhängig von der scharf geführten Kontroverse zwischen Vertretern der sogenannten "Schulmedizin", die über das Problem der Binnenanerkennung weit hinaus geht, müssen aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion durch die Neuformulierung starke Verwerfungen im Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland befürchtet wer den. Ohnehin war der Nachweis des Nutzens einer Untersuchungs- und Behandlungsme thode, z.B. auf der Grundlage einer "evidence based medicine", nicht in jedem Fall gegeben. Nach der Änderung des § 135 Abs. 1 SGB V geraten Fragen der Arzneimittelsicherheit, des Verbraucher- und Patienten schutzes sowie der Qualitätssicherung in der medizinischen Behandlung zunehmend in den Hintergrund. Gleichzeitig wird die Finanzierung von besonderen Therapierichtungen zu Lasten der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung geöffnet.
2. Kontrolle des Esoterik- und Psychomarkts per Gesetz?
Der Bundesrat hat am 19.12. 1997 einen Entwurf für ein Gesetz zur gewerbli chen Lebensbewältigungshilfe vorgelegt, das den Esoterik- und Psychomarkt bes ser regulieren soll. Grundsätzlich sollen derartige Dienstleistungen verpflichtend im Rahmen von Verträgen schriftlich fixiert werden, wobei die Hilfesuchenden ein Widerrufsrecht binnen zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung erhalten sollen. Wie beurteilen Sie diese Gesetzesinitiative?
CDU: Das Gesetz zur Regelung der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe sieht zum stärkeren Schutz des Verbrauchers vor, die Rechtsbeziehungen zwischen Anbietern und Verbrauchern auf dem Markt der gewerb lichen Lebensbewältigungshilfe zu regulieren. Dieser Markt hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung zugenommen und ist dadurch gekennzeichnet, daß sachlich rationale und wirtschaftli che Erwägungen der hilfesuchenden Person beim Vertragsschluß als Schutzmechanismen vor unangemessenen Vertragsbedingun gen oft im Hintergrund stehen, weil sich das Angebot für die hilfe suchende Person als Mittel
zur Bewältigung ihrer Probleme darstellt. In dieser besonde ren Nachfragesituation ist typischerweise die Kritikbereitschaft und -fähigkeit einge schränkt. Unter der Vielzahl von Angeboten, die auf diesen Markt drängen, sind auch sol che, deren Dienstleistungen und Aktivitäten erheblichen Anstoß erregen. Ihnen wird vor geworfen, durch Einsatz bewußtseinsverän dernder Psychotechniken die hilfesuchende Person abhängig zu machen und sie wirt schaftlich auszubeuten. Dies macht es erforderlich, durch besondere Regelungen der hil fesuchenden Person die Bedingungen des abzuschließenden Vertrages vor Augen zu füh ren und transparent zu machen und sie vor voreiligen Vertragsabschlüssen zu schützen. Deshalb sollen die Methoden und vor allem die Vertragspraxis bei Angeboten auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewälti gungshilfe näher untersucht werden, um den Schutz der Kunden in ausreichendem Maß zu gewährleisten. Selbst verständlich sollen seriöse Anbieter in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.
Bündnis 90/Die Grünen: Dieses Gesetz hätte ein Zwei -Klassen-Recht zur Folge. Es würde für priva te Lebensberater und religiöse Minderheiten, nicht aber für die Amtskirchen und den Staat gelten. Dies wäre auch dann der Fall, wenn alle diese Einrich tungen bzw. Organisationen vergleichbare Leistungen anbieten.
Was unter "Lebensbewältigungshilfe" zu verstehen ist, wird in dem vorliegenden Ge setzentwurf sehr weit und vage definiert. Es dürfte in der Praxis kaum möglich sein, plau sible Grenzen zu ziehen. Das besondere Widerrufs- und Kündigungsrecht der "Kunden" könnte die Planungssicherheit auf der Seite der Anbieter erheblich beeinträchtigen. Es ist zudem nicht bekannt, ob es auf dem "Psychomarkt" generell zu besonderen Schädigungen der Hilfesuchenden kommt.
Statt ein problematisches Sondergesetz zu verabschieden, sollten in diesem Bereich die Anbieter aktiv werden: Sie sollten über einen Verband Qualitätsstandards entwickeln, schwarze Schafe ausschließen und auf diese Weise die Hilfesuchenden und Verbraucher schützen.
PDS: Nach unserer Meinung handelt es sich bei dem im Gesetzentwurf zu lösenden Problem eher um ein gesellschaftliches als um ein juristisches Problem. Die genannten Erscheinungen wachsen auf dem Boden der herrschenden ökonomischen, sozialen und kulturellen Zustände. Einen angemessenen juristischen Schutz der Verbraucher halten wir dennoch für geboten.
Gleichwohl ist in der Bundestagsgruppe der PDS die Meinungsbildung über diesen Entwurf noch nicht abgeschlossen. Eine erste Lesung im Bundestag hat noch nicht statt gefunden. Sie können jedoch sicher sein, daß wir strittige Fragen im Zusammenhang mit dem Entwurf und die unterschiedlichen Standpunkte dazu Aufmerksam verfolgen und auswerten. Ein schnelles parlamentarisches Procedere halten wir in diesem Fall für unge eignet. Wenn der Entwurf in die ersten Lesung kommt, werden wir für eine gründliche Behandlung in den Ausschüssen und für An hörungen eintreten, in denen alle Beteiligten und Betroffenen ihre
Meinungen und Ein wände vorbringen können.
SPD: Aus Sicht der SPD ist dieses Gesetz zweifelsfrei notwendig und überfällig. Auch die Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" des Bundestages hat dies betont und deshalb dem Parlament eine rasche Verabschiedung empfohlen.
Das Ziel ist die Einführung eines Verbraucherschutzes im Bereich der gewerblich, d.h. gegen Entgelt angebotenen sogenannten Lebensbewältigungshilfe (Psychomarkt). Der Gesetzentwurf sieht folglich Regelungen vor, die zum einen den Anbieter zu einer größeren Transparenz seines Angebots verpflichten. Zum anderen schützen sie die "hilfesuchende Person" vor unseriösen Angeboten, insbesondere vor Übereilung beim Vertrags abschluß, vor wirtschaftlicher Übervorteilung und vor der mißbräuchlichen Anwendung von Techniken oder Methoden, bei denen eine Manipulation von Bewußtsein, Psyche oder Persönlichkeit zu befürchten ist.
3. Bewertung von Amalgam-Zahnfüllungen
Die Schädlichkeit von Amalgam-Zahnfüllungen wurde in letzter Zeit in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Obwohl ein relevantes Gefährdungspotential wissenschaftlich bisher eindeutig verneint wird, werden trotzdem bereits administrative Maßnahmen ergriffen: Inwieweit meinen Sie, daß Politik und Rechtssprechung wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen sollten? Welchen Stellenwert haben wissenschaftliche Erkenntnisse und kriti sches Denken in Ihrer Politik?
CDU: Amalgam war und ist die in der Zahnheilkunde am häufigsten eingesetzte Füllungssubstanz. Eventuelle gesundheitliche Gefährdungen müssen verhindert werden. Es ist Aufgabe des Bundesgesundheitsamts, Arzneimittelrisiken zu beobachten, zu sammeln und auszuwerten, um notwendige Maßnahmen zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit treffen zu können. Verantwortlich gestaltete Po litik wird sich dabei stets bemühen, den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Bündnis 90/Die Grünen: Quecksilber gehört nicht in den menschlichen Körper. Insofern sind die Risiken, die durch die Verwendung quecksilberhaltiger Produkte, zu denen Amalgam gehört, zu minimieren. Der Stand der wissenschaftlichen Diskussion reicht zur Zeit nicht, um ein eindeutiges Votum für oder gegen den grundsätzlichen Ein satz von Amalgam in der Zahnmedizin herbeizuführen. Zwar liegen eine Reihe von Hin weisen vor, die eine Gesundheitsgefährdung durch Amalgam nahelegen, der Kausalbeweis konnte bislang aber noch nicht erbracht werden. Dennoch wird von vielen der Einsatz von Amalgam als Ursache ihrer gesundheitlichen Beschwerden angesehen. Von daher sollten im Einzelfall bei Feststellung der Disposition und Indikation alternative Zahnfüllungsmaterialien von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.
Dringend geboten sind epidemiologische Studien, Erforschung und Entwicklung opti maler nichttoxischer Zahnfüllungsmaterialen sowie eine verbesserte Zahnprophylaxe.
PDS: Wenn von irgendeinem in der Zahnmedizin verwendeten Stoff gesundheit liche Gefahren ausgehen, darf er nicht verwendet werden. Amalgam dient bereits seit über 100 Jahren mit Erfolg als Füllungsmaterial. Bis heute gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis für damit im Zusammenhang stehende generelle gesundheitliche Gefahren.
Für administrative Maßnahmen ist deshalb kein überzeugender Grund erkennbar. Auch die Gesundheitspolitik muß der Wissenschaftlichkeit in der Medizin verpflichtet sein.
SPD: Zur Amalgam-Problematik gibt es wissenschaftlich kontroverse Diskussionen, die die Suche nach Alternativen vorantreiben. Dabei muß abgeklärt werden, welche gesund heitlichen Risiken von einer anderen Versorgungsart ausgehen und unter welchen Voraus setzungen und Indikatoren diese Materialien bzw. Versorgungsarten eingesetzt werden können. Die Balance zwischen dem gesundheits- und sozialpolitisch Notwendigen einer seits und dem finanzpolitisch Machbaren andererseits muß dabei gewahrt werden.
Ziel der SPD ist es, daß für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch in Zukunft eine zahnmedizinisch vollwertige und am Stand der medizinischen Erkenntnisse orientierte Versorgung gesichert bleibt. Jeder Versicherte muß sich im Rahmen einer finanziell verträglichen Lösung für die Amalgamalternative entscheiden können. Wissenschaftliches Denken und die Suche nach dem "Neuen" sind dabei die Antriebs motoren für Innovationen, denen die SPD immer einen großen Wert beimißt.
4. Anything goes?
In vielen Bereichen wird die Forderung laut, wissenschaftlichen Metho den - insbesondere der experimentellen, kritischen Prüfung von Hypothesen - andere Methoden als gleichwertig entgegenzu setzen, etwa die persönliche subjektive Erfahrung (z.B. Evi denzerlebnisse) oder die Übereinstimmung mit einer in sich abgeschlossenen Lehrmeinung (z.B. bezüglich der Wirksamkeit von hochverdünnten Substanzen in der Medizin). Wie stehen Sie dazu?
CDU: Methodenentwicklung in der Wissenschaft ist unserer Auffassung nach Aufgabe der Wissenschaft selbst. Laut Verfassung sind Wissenschaft und Forschung frei in unserem Land.
Bündnis 90/Die Grünen: Zum Gesundwerden und Gesundbleiben gehören subjektive, persönliche Faktoren hinzu. Deshalb müssen neben der experimentellen, kritischen Prüfung von Heilmethoden immer auch psychosomatische und psychosoziale Aspekte miteinbezogen werden.
PDS: Verantwortliche Medizin kann nur auf wissenschaftlich nachprüfbaren Erkennt nissen beruhen. Subjektive Evidenzerlebnisse sind weder überprüfbar noch verallgemei nerungsfähig. Das gleiche gilt für per defini tionem abgeschlossene Lehrgebäude, die sich systematischer Untersuchung im Sinne kriti scher
Hypothesenprüfung entziehen. Dies bedeutet für uns nicht, die Medizin einseitig als Naturwissenschaft zu verstehen. Als eine Wissenschaft vom Menschen, bei dem nun einmal Körper und Psyche sowie das Soziale von Bedeutung sind, muß sie sich auch psychologischer und sozialwissen schaftlicher Methoden und Denkansätze bedienen, aus denen dann ebenfalls spezielle wissenschaftlich begründete präventive, dia gnostische und therapeutische Verfahren erwachsen (Public Health, Psychotherapie u.a.). Auch die Nutzung des Placebo-Effekts bzw. von Suggestivverfahren in verschiede nen Ausprägungsformen (Homöopathie, Akupunktur usw.) kann unter bestimmten Umständen in der Hand des wissenschaftlich denkenden und handelnden Arztes durchaus hilfreich und berechtigt sein.
Einer so verstandenen wissenschaftlichen Medizin vermeintlich humanere, sogenannte sanfte oder alternative Medizinformen gegenüberzustellen, ist irreführend und für das Niveau der Heilkunde gefährlich. Humanität und Rationalität sind nicht zu trennen. Sie gehören gemeinsam zum Fundament der Medizin.
SPD: In einigen Bereichen werden persönliche subjektive Erfahrungen angewandt bzw. nicht wissenschaftliche, jedoch in sich geschlossene Lehrmeinungen vertreten. Durchaus kritisch zu bewerten ist auch die Focussierung auf rein naturwissenschaftliche Methodik, bei der ausschließlich auf das Kri terium des biologisch wissenschaftlich nachgewiesenen Erfolges abgestellt wird. In letz ter Konsequenz sehen wir jedoch keine Alternative zur wissenschaftlich epidemiologi schen Nachprüfung anzuwendender Verfahren. Allerdings sind die Kriterien, an denen der Erfolg gemessen wird - Prozeß und Er gebnisqualität - ggf. zu erweitern, beispiels weise um psychosoziale Aspekte, oder auch um das Kriterium der Lebensqualität, denn der Mensch ist ein "bio-psycho-soziales Lebewesen".
5. Gefahr durch "Sekten" und "Psychogruppen"?
In der zurückliegenden Wahlperiode war Ihre Partei in der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" des Deutschen Bundestages tätig. Wie schätzen Sie die Gefahr durch sogenannte Sekten und Psychogruppen für die Gesellschaft ein?
CDU: Nicht alle Gruppen sind eine Gefahr für Staat und Gesellschaft. Von einigen geht jedoch eine erhebliche Gefährdung aus: Eltern verlieren ihre Kinder, klagen über Freiheitsberaubung, Nötigung, steuer- und arbeitsrechtliche Verstöße, Betrug, Urkun denfälschung und Wucher bis hin zur geistigen Zerstörung und Schädigung wurden in den letzten Jahren zunehmend gegen mehrere sogenannte Sekten erhoben.
Die Religionsfreiheit wird in Deutschland zu Recht vom Grundgesetz garantiert. Doch dem Schachzug totalitäres, gewinnorientiertes und gesetzwidriges Handeln gleichsam unter den Schutz der Religionsfreiheit zu stellen, muß der Staat entschieden entgegentre ten. Sobald Ziele und Handeln solcher Gruppierungen selbst im Widerspruch zum Grund gesetz stehen - die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit selbst sowie die Meinungsfreiheit - ist staatliches Handeln dringend geboten.
Bündnis 90/Die Grünen: Die Enquete-Kommission des Bundestages "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" ist einberufen worden, weil die Aktivitäten religiöser und weltanschaulicher Minderheiten als konfliktträchtig gelten. Einigen dieser Grup pierungen wird vorgeworfen, mit problematischen Methoden Mitglieder in psychische Abhängigkeiten zu bringen, gegen Sozial- und Steuergesetze zu verstoßen und mit wirtschaftlichen Unternehmungen gesellschaftlichen und staatlichen Einfluß anzustreben. Die von der Enquete-Kommission in Auftrag gegebenen Gutachten zeigen, daß sich pauschale Vorwürfe gegenüber religiösen und weltanschaulichen Minderheiten nicht aufrechterhalten lassen. So entspricht beispiels weise das psychische Befinden von Mitgliedern neuer religiöser Bewegungen dem in der nichtreligiösen Bevölkerungsgruppe. Der Ausstieg aus diesen Gruppierungen ist zu meist ohne fremde Hilfe möglich. Wer das Angebot auf dem "Psychomarkt" wahr nimmt, ist damit im allgemeinen sehr zufrieden. Es gibt keine empirischen Belege für die Behauptung, religiöse und weltanschauliche Minderheiten unterwanderten die Wirtschaft. Darüber hinaus gibt es allerdings spezifische Probleme mit umstrittenen Organisationen wie Scientology, die einen sehr konfliktträch tigen Umgang mit Kritikern und Aussteigern haben.
PDS: Die Gefahr, die von den sogenannten "Sekten und Psychogruppen" für die Gesellschaft ausgeht, sehen wir als durchaus gegeben und ernstzunehmend an. Das betrifft insbesondere die in diesen Kreisen weit verbreitete Wendung gegen die Prinzipien der Aufklärung, wie zum Beispiel das Prinzip der Gleichheit der Menschen. Dieses mit der Behauptung einer Hierarchie - wie z.B. in der Theorie der "Lichtrassen" - in Frage gestellt. Auch die große Nähe vieler "Sekten und Psychogruppen" zu rechtem und neurechtem Gedankengut und den entsprechenden Orga nisationen ist nicht zu übersehen, wie das Beispiel des VPM zeigt.
Wir warnen aber davor, pauschal und undifferenziert mit staatlichen Repressionen vorzugehen und das Problem etwa dem Verfassungsschutz zu überlassen. Notwendig ist eine genaue Analyse der gesellschaftlichen Ursachen, die so viele Menschen für derarti ges esoterisches Denken anfällig machen, sowie Aufklärung darüber, daß eine Lösung der gesellschaftlichen und privaten Probleme nicht in einem jenseitigen oder kosmischen Denken liegt, sondern nur in einer Veränderung der gesellschaftlichen Bedingungen.
SPD: Die SPD hat die Enquete-Kommission vor ca. zwei Jahren beantragt und parla mentarisch durchgesetzt. Die dabei ausschlaggebenden Gründe sind auch heute noch gültig: Erstens haben sogenannte Sekten und Psychogruppen und damit eine Vielzahl "neuer" Konflikte an Bedeutung zugenommen. Dabei ergibt sich ein zusätzliches Gefähr dungspotential aus den Endzeitvorstellungen insbesondere im Hinblick auf die Jahrtau sendwende. Zweitens war und ist die Bundesregierung trotz des zweifelsfrei gegebenen Problemdruckes nicht gewillt oder in der Lage, Lösungen für diese Konflikte zu fin den. Schließlich schien es drittens geboten, die öffentliche Diskussion einer Versachli chung und Differenzierung zuzuführen.
So stellt für die SPD die Enquete-Kommission das angemessene bundespolitische Instrument dar, weil diese am besten dem Erfordernis einer möglichst fundierten Aufar beitung und Analyse des Phänomens Rechnung tragen kann und substantielle Hand lungsempfehlungen insbesondere an das Parlament gewährleistet.
Dieser Artikel erschien im "Skeptiker", Ausgabe 4/1998.