06.01.2010 (GWUP) - Trotz zahlreicher öffentlicher Warnungen in den letzten Jahren, gelingt es selbsternannten Wahrsagern offenbar immer wieder, gutgläubige Menschen hinters Licht zu führen - bis sich die Geschädigten an die Polizei wenden. Kurz vor Ende des abgelaufenen Jahres wurde jetzt eine Wahrsagerin vom Amtsgericht Frankfurt verurteilt, weil sie einem Ehepaar vorausgesagt hatte, der Ehemann werde bei einem Unfall ums Leben kommen. Um die Prophezeiung, für die sie einer Pressemeldung zufolge 300 Euro genommen hatte, nicht wahr werden zu lassen, bot die Hellseherin eine Teufelsaustreibung für 3000 Euro an. Ein Schnäppchen für ein Leben, sollte man meinen, trotzdem zahlte das Ehepaar nicht. Nun wurde die Wahrsagerin zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und 150 Arbeitsstunden wegen Betrugsversuches verurteilt.
Die Richterin bezeichnete die (objektiv unmögliche) Dienstleistung der Magierin als „Hokuspokus“, bei dem es nicht um Glaubensfragen gehe, sondern um die kriminelle Energie der Angeklagten, andere Leute hinters Licht zu führen.
Offensichtlich hatte die nun Verurteilte nicht vorausgesehen, welche Schwierigkeiten ihr ihre Tätigkeit bereiten könnte. Wie das BGB derartige Leistungen regelt, hat die „Aktion für geistige und psychische Freiheit“ anschaulich zusammengefasst. Und im Skeptiker 3/2009 findet sich ein Interview mit dem Rechtswissenschaftler Dr. Klaus Richter zur Frage, welche Kritik an Esoterik-Dienstleistern erlaubt ist und welche Möglichkeiten man als Verbraucher hat, sein Geld zurückzubekommen. Das Heft kann über den GWUP-Shop bezogen werden.
Holger von Rybinski
Quellen:
- O.V. (2009) Ein Jahr auf Bewährung: Wahrsagerin sagt Unfalltod voraus. In:FAZ-Net, 23.12.2009
- von Rybinski, Holger (2009) Hohe Strafe für Wahrsagerin. In: GWUP-Nachrichten, 23.03.2009