23.06.2013 (GWUP): Sind Fortbildungen aus dem Bereich der Pseudowissenschaften steuerlich abzugsfähig? Damit hatte sich das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Fall zu beschäftigen.
Lt. einer Pressemitteilung des Gerichts hatte ein Bankbetriebswirt eine Fortbildung in ,,Psycho- und Pathophysiognomik" besucht und wollte die Kosten hierfür (darunter auch Übernachtungs- und Fahrtkosten) in Höhe von 1800 Euro steuerlich als Werbungskosten absetzen. Da er für die Auswahl von Azubis zuständig sei und bereits eine Schulung zum systemischen Coach absolviert habe, habe er mit dieser Fortbildung sein ,,psycho- und pathophysiognomisches Wissen" vertieft, die Schulung sei also beruflich veranlasst. Diese Sicht teilte das zuständige Finanzamt jedoch nicht, sondern befand, bei dieser speziellen Lehre handele es sich um eine Pseudowissenschaft, die entstandenen Kosten seien überwiegend privat veranlasst. Tatsächlich fehlt Methoden wie der Psychophysiognomik jede wissenschaftliche Grundlage, wie unter anderem der Wirtschaftspsychologe Prof. Dr. Uwe Kanning in einem ,,Skeptiker"-Artikel zum Thema ausführlich dargelegt hat. Schlimmstenfalls werden durch solche untauglichen Methoden schlicht ungeeignete Bewerber ausgewählt. Trotzdem klagte der Betriebswirt auf Abzugsfähigkeit der Kosten. Das Finanzgericht teilte jedoch die Auffassung der Finanzbeamten und lehnte die Klage ab. Bei der Fortbildung handele es sich um gemischte Aufwendungen, die private Veranlassung überwiege hier deutlich im Vergleich zur privaten. Auch habe der Kläger nach Auffassung des Gerichts keine überwiegend berufliche Bedeutung der Schulung nachweisen können.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, eine Revision wurde aber abgelehnt.
Holger von Rybinski
Weiterführende Literatur: Kanning, Uwe: „Von Schädeldeutern und anderen Scharlatanen. Unseriöse Methoden der Psychodiagnostik“ , Pabst-Verlag:München, 2009.