06.01.2013 (GWUP): Offenbar ist es Vertretern der ,,Alternativmedizin" in den USA gelungen, komplementärmedizinische Verfahren in die künftige Versorgung durch Krankenkassen zu integrieren. Dies berichtet ,,wbtv.com".
Der 2010 verabschiedete ,,Patient Protection and Affordable Care Act" macht eine Krankenversicherung für jeden Amerikaner verbindlich, der sich in dieser Hinsicht nicht anders abgesichert hat. Für Menschen, die sich keine Versicherung leisten können oder sonst keinen Zugang zu Gesundheitsdiensten haben, werden Ausnahmeregelungen gestattet. Damit soll möglichst jedem US-Bürger der Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung offenstehen, ein Herzensprojekt des demokratischen Präsidenten Obama, daher auch als ,,Obamacare" bezeichnet.
Dem WBTV-Artikel zufolge werden über dieses Gesetz nun auch alternativmedizinische Therapien als Teil der gesetzlichen Gesundheitsversorgung berücksichtigt. So sollen künftig neben konventionellen medizinischen Verfahren auch die Dienste von Chiropraktikern und von auf ,,Alternativmedizin" spezialisierten Ärzten und anderen professionellen Anbietern über die Versicherungen erstattet werden, insbesondere, wenn Patienten den Wunsch äußern, derlei Angebote in Anspruch zu nehmen. Dies lässt sich trotz der auch in den USA existierenden Kritik über die Wirksamkeit ,,alternativmedizinischer" Methoden möglicherweise auch auf den Einfluss des ,,Integrative Healthcare Policy Consortium (IHP)" zurückführen, nach Selbstbeschreibung ein Zusammenschluss von Heilkundigen, Patienten und Organisationen, der gebildet wurde, um allen Amerikanern eine hochwertige medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Zur hochwertigen medizinischen Versorgung zählt die IHPC offenbar auch die ,,Alternativmedizin", als deren Stimme sie sich offen bezeichnet.
Der IHPC zufolge sollen die Patienten die Wahlfreiheit zwischen konventioneller und ,,alternativer " Medizin haben, eine Forderung, die auch in Deutschland mit dem Verweis auf ,,Therapiefreiheit" die Erstattung teils umstrittener medizinischer Anwendungen über die gesetzlichen Krankenkassen zu rechtfertigen versucht. Im neuen Gesetz soll es Versicherungen ausdrücklich verboten sein, Anbieter von ,,alternativmedizinischen" Methoden auszuschließen. Dem Artikel zufolge ist es das erste Mal, dass die Anbieter derartiger Verfahren in einem nationalen Gesetz zur Gesundheitsversorgung explizit berücksichtigt werden.
In Großbritannien, Deutschland und Australien hatten sich Wissenschaftler eindeutig gegen die Erstattung ,,alternativer" Heilverfahren über die öffentlichen Versorgungssysteme ausgesprochen. Die Debatte über Kosten und Wirksamkeit vieler der angebotenenen Therapien wird daher sicher auch in den USA weitergehen.
Holger von Rybinski
Den Text zum Patient Protection and Affordable Care Act finden Sie hier als PDF