28.08.2011 (GWUP) - Ein Kindergarten im hessischen Rotenburg, deren Mitarbeiter sich mitunter esoterischer Praktiken zur Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder bedienten, bleibt vorerst geschlossen. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Kassel, nachdem die Kindergartenbetreiber gegen die Schließung des "ersten keltischen Kindergartens" durch das hessische Sozialministerium geklagt hatten.
Nach Elternbeschwerden berichteten verschiedene Medien, so auch der Hessische Rundfunk, darüber, dass in dem Kindergarten unter anderem schamanische Praktiken, angeblich nach einer hawaiianischen Naturreligion, angewandt wurden, offenbar oft ohne Wissen der Eltern. So sollen der Pressemitteilung des Gerichts zufolge erzieherische Fragen ausgependelt und mit "besprochenen Salzen" versucht worden sein, Einfluss auf die Befindlichkeit der Kinder zu nehmen. Damit, so das Gericht weiter, habe es der Betreiber zugelassen, dass "erzieherische Entscheidungen nicht auf fachlicher Ebene, sondern mittels wissenschaftlich nicht anerkannter Methoden" gefällt wurden. Dies sei eine von "hoffnungslosen Einschätzungen getragene Erziehung", die geeignet sei, das Wohl der Kinder zu gefährden. Sei dies der Fall, habe der Gesetzgeber jedoch das Recht, die Betriebserlaubnis für eine Tagesstätte zu widerrufen. Auch seien die Kindergartenbetreiber nicht bereit gewesen, die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, ferner seien Mindeststandards für derartige Einrichtungen (wie ausreichend viele Betreuer) nicht eingehalten worden.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Vielleicht lässt sich das Ergebnis ja auch vorher auspendeln.
Holger von Rybinski
Mai/dpa(2010): »Besprochenes Salz«: Kindergarten wegen Kult-Ritualen geschlossen. In: Main-Netz, 06.04.2010.