19.05.2011 (GWUP): Kassen müssen auch weiterhin homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel erstatten - allerdings nur, wenn sie die Kriterien der OTC-Übersicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen.
Als OTC-Arzneimittel (OTC = „over the counter“) werden die nicht verschreibungspflichtigen und daher in Apotheken frei verkäuflichen Medikamente bezeichnet. Obwohl solche Mittel eigentlich nicht von den Kassen erstattet werden sollen, hatte der G-BA im Jahre 2004 festlegt, dass dies ausnahmsweise für Mittel zulässig ist, die bei schweren Erkrankungen „zum Therapiestandard gehören“ – unabhängig übrigens von ihrer Wirksamkeit, weshalb auch Homöopathika und anthroposophische Mittel von Vertragsärzten auf Kosten der Kassen verschrieben werden können.
Über diese Ausnahmeregelungen wird nun seit vielen Jahren von Gegnern und Befürwortern - vor allem der Alternativmedizin - gestritten. So hatten Vertreter der anthroposophischen Medizin die Auffassung vertreten, dass Mistelpräparate bei der Behandlung von bösartigen Tumoren zum Therapiestandard gehören. Der Gemeinsame Bundesausschuss sah dies nicht in jedem Fall als gegeben an, etwa bei Begleittherapien, die die Krankheit nicht heilen, aber das subjektive Wohlbefinden verbessern können. Er wies die Interpretation der Anthroposophen zurück und grenzte die Anwendung eines bestimmten Mistelpräparates ein. Wegen einer Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium landete die Sache vor dem Bundessozialgericht. Dieses bestätigte allerdings die Auffassung des G-BA. Derlei „Arzneien“ sind also nur dann erstattungsfähig, wenn sie den Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach festgelegten Indikationsgebieten und Anwendungsvoraussetzungen entsprechen.
Dieser kleine Erfolg des G-BA trübt jedoch nicht den Unmut von Kritikern dieser Ausnahmeregelungen, die Medikamente ohne Wirksamkeitsnachweis wie etwa Homöopathika gerne ganz aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen sähen.
Holger von Rybinski
Quellen:
o.V /hil(20111) Gerichtsbeschluss zu homöopathischen und anthroposophischen Arzneien. Deutsches Ärzteblatt, 16.05.2011
Sucker-Sket, Kirsten (2011) Streit um Mistel-Präparate: Bundessozialgericht bestätigt G-BA-Auffassung zur Verordnungsfähigkeit. Deutsche Apothekerzeitung online, 16.05.2011.
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-270/RL-AMR-2008-02-21.pdf