15.04.2011 (GWUP): Weil sie eine 59-jährige Altenpflegerin um ein Vermögen gebracht haben, sind zwei angebliche Magier vom Amtsgericht Karlsruhe nun zu Haftstrafen wegen gemeinschaftlichen Betrugs verurteilt worden.
Einem Bericht der „Pforzheimer Zeitung“ zufolge hatte sich die Frau an einen 35-jährigen Magier gewandt, weil sie hoffte, er könne ihr mit seinen vermeintlichen Fähigkeiten bei beruflichen Problemen helfen. Für Dienste wie Kartenlesen und Handauflegen gab sie ihm zunächst 25.000 Euro, die der Mann angeblich für eine Operation benötigte. Dabei blieb es jedoch nicht. Zusammen mit seinem Vater nahm der vermeintlich übersinnlich Begabte noch einmal 140.000 Euro aus einer Erbschaft der Frau entgegen. Angeblich sollte das Geld verbrannt werden (es ist auf jeden Fall nicht mehr auffindbar), um eine „Aura-Reinigung“ der Frau durchzuführen, die sich zu allem Unglück auch noch von der Partnerin ihres Bruders verflucht wähnte.
Zwar gab es im Januar 2011 ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, wonach auch objektiv unmögliche Dienstleistungen wie Wahrsagerei in Einzelfällen bezahlt werden müssen. Sie können jedoch sittenwidrig sein „wenn sie mit Kunden in schwierigen Lebenssituationen oder psychisch labilen oder leichtgläubigen, unerfahrenen Menschen abgeschlossen wurden.” Ganz offensichtlich war dieser Sachverhalt, wie in ähnlichen Fällen auch hier gegeben. Ganz davon abgesehen, dass noch niemand erklären konnte, wie man eine Aura reinigt - und warum das 140.000 Euro kosten soll.
Holger von Rybinski
o.V. /dpa (2011): Über zwei Jahre Haft für Magier. Main-Netz, 15.04.2011