Bitte beachten Sie:
Mit dem 30. April 2020 ist die Anmeldefrist nach zweijähriger Laufzeit abgelaufen, Sie können sich also nicht mehr um die Teilnahme an dieser Challenge bewerben. Diese Seite bleibt als Beleg und zur Information über dieses Projekt dennoch bestehen. Einen Bericht zu den Ergebnissen des einzigen Teilnehmers finden Sie im Skeptiker 1/2020.
FAQs
Sie haben noch Fragen, die unsere Ausschreibungsbedingungen und unsere Webseite noch nicht beantwortet haben? Dann schauen sie hier nach - und wenn Sie dann noch Fragen haben, steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung (Link)
(1) Von wem stammt das Preisgeld? Steckt die Pharmalobby dahinter?
Das Preisgeld wurde uns von einer Privatperson zur Verfügung gestellt, die nichts mit der „Pharmalobby“ oder einer anderen Organisation im Gesundheitswesen zu tun hat. Unser Sponsor, der nicht genannt werden möchte, ist auch selbst nicht im Gesundheitswesen tätig, möchte aber auf diese Weise die Aufklärung zur Homöopathie fördern.
(2) Warum ist die Ausschreibung befristet?
Wir wollen in überschaubarer Zeit den Test zu einem Ende bringen. Die Frist von zwei Jahren erscheint uns angemessen.
(3) Kann man die Versuchsbedingungen ändern?
Vor Abschluss des Vertrages ist es denkbar, dass man einzelne Rahmenbedingungen abstimmt. Unveränderbar ist allerdings, dass die Randomisierung der Proben und doppelt verblindete Versuchsdurchführung gesichert sind. Nach dem Abschluss des Vertrages über die Teilnahme am Versuch sind keine Änderungen mehr möglich.
(4) Warum muss eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden?
Die Bereitstellung der Proben ist recht aufwändig. Sollte der Bewerber die Aufgabe nicht lösen können, dann wollen wir von ihm diese Kosten erstattet bekommen. Wir wollen sichergehen, dass wir nicht auf ungedeckten Forderungen sitzen bleiben, sollten Bewerber ihren Versuch nicht zu Ende führen wollen und dann einfach nicht mehr erscheinen.
(5) Was tun, wenn man länger braucht als die genannten maximal sechs Monate?
Nach den Ausschreibungsbedingungen muss der Bewerber eine Zeitspanne nennen, in der er nach Erhalt der Proben sein Ergebnis präsentieren wird. Die maximal vorgesehene Zeitspanne von sechs Monaten ist so gewählt, dass jeder, der sich innerhalb der Bewerbungsfrist meldet, auf jeden Fall seinen Versuch auch nach Ende der Bewerbungsfrist abschließen kann. Sofern vor Vertragsabschluss nachvollziehbare Gründe genannt werden, warum eine längere Bearbeitungszeit erforderlich ist, kann dem eventuell Rechnung getragen werden.
(6) Warum können nicht mehr als fünf Teams bzw. Einzelkandidaten gleichzeitig arbeiten?
Für die Beschaffung der Proben geht die GWUP in die finanzielle Vorleistung, ohne die Sicherheitsleistung der Kandidaten in Anspruch zu nehmen. Die Beschaffung der Proben und weitere Steuerung der Aktivitäten ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Um dies alles in Grenzen zu halten, wird die Zahl der gleichzeitig arbeitenden Teams auf maximal fünf begrenzt.
(7) Was will die GWUP erreichen?
Den Skeptikern und der GWUP wird seitens der Verfechter der Homöopathie oft vorgeworfen, dass sie nur infolge eines „Wissenschaftsdogmatismus“ daran festhalten, dass Homöopathika praktisch ununterscheidbar sind und die Homöopathie damit eine Irrlehre ist. Mit diesem Versuch lassen wir die Beschränkung auf naturwissenschaftlich anerkannte Mess- und Analyseverfahren bewusst wegfallen. Wir wollen damit zeigen, dass es auch dann nicht gelingt, spezifische Eigenschaften von Homöopathika zu erkennen, wenn in der Homöopathie übliche Methoden oder von den Anhängern postulierte Unterscheidungsmerkmale genutzt werden können.
(8) Wozu ist die Beschreibung des Verfahrens nötig?
Der Standpunkt der GWUP ist dann widerlegt, wenn man auf irgendeine Weise Homöopathika in Hochpotenz reproduzierbar identifizieren kann, wenn keine anderen Merkmale wie eine Kennzeichnung oder sonstige Markierung vorhanden sind. Zufallstreffer sind hier nicht zielführend. Eine schriftliche Verfahrensbeschreibung, die im Laufe des Versuchs entsteht, ist eine wesentliche Voraussetzung für die wissenschaftliche Erforschung dieses Phänomens.
(9) Warum muss man bei der Bewerbung angeben, wie man vorgehen will?
Wir gehen davon aus, dass das doch recht hohe Preisgeld den einen oder anderen „Spaßteilnehmer“ verführen könnte, dieses Projekt als eine Art Lotterie zu sehen. Diese würden dann Plätze für andere ernsthafte Teilnehmer blockieren. Wir möchten daher versuchen, anhand der vom Bewerber beschriebenen Vorgehensweise solche unseriösen Bewerber auszufiltern. Auf keinen Fall ist es ein Entscheidungsgrund, ob wir den Lösungsweg für gangbar halten oder nicht.
(10) Warum zwei Durchgange mit zwölf Proben? Und warum jeweils nur maximal ein Fehler?
Wir wollen sicherstellen, dass es praktisch ausgeschlossen ist, dass ein Teilnehmer aus Zufall die richtige Lösung findet. Daher haben wir Bedingungen festgelegt, in der die Wahrscheinlichkeit eines zufällig richtigen Erratens sehr klein ist, hier in diesem Fall kleiner als bei den bekannten "Sechs Richtigen mit Sonderzahl" im Lotto. Die Aufteilung auf zwei Durchgänge ermöglicht, mit einem reduzierten Aufwand eine Vorauswahl zu treffen, und auch das zur Identifikation angewandte Verfahren zu verifizieren.