Das in Deutschland aus der öffentlichen Wasserversorgung stammende Trinkwasser besitzt zumeist eine hervorragende Qualität, die objektiv kaum oder nur geringfügig verbessert werden kann. Dennoch werden zahlreiche Wasserverbesserungsverfahren angeboten, die gesteigertes Wohlbefinden, besserem Geschmack, Linderung von Krankheiten, Verringerung von Waschmittelzugabe, Kalkvermeidung, Korrosionsschutz und vieles anderen mehr versprechen. Unterteilen lassen sich diese Verfahren in solche, die nach dem heutigen Stand der Naturwissenschaften überhaupt nicht nachvollziehbar und deshalb als esoterische Verfahren betrachtet werden, sowie in physikalisch und/oder chemisch wirkende Verfahren, bei denen eine Funktionsweise nachgewiesen oder zumindest möglich erscheint.
Esoterische Verfahren sind oft mit Namen verbunden, etwa Johann Grander (Granderwasser), Wilfried Hacheney (levitiertes Wasser), Roland Plocher (revitalisiertes Wasser) oder Masaru Emoto (Wasserkristallformen). Charakteristisch für derartige Verfahren und entsprechende Geräte ist die Behauptung, dass sie das Wasser durch Übertragung nicht näher spezifizierter Informationen, Schwingungen oder Energien verändern. Angeblich geschieht dies ohne chemische Zusätze, elektromagnetische Felder oder sonstige messbare Energiezufuhr. Aus naturwissenschaftlicher Sicht ist das nicht nachvollziehbar. Wasser kann so nicht verändert werden und insbesondere keine Information aufnehmen, speichern oder abgeben. Für den Geschmack von Trinkwasser sind Temperatur und gelöste anorganische Beimengungen entscheidend. Beides lässt sich nicht ohne physikalische oder chemische Eingriffe verändern.
Im Jahr 2000 schien in einer Diplomarbeit an der Technischen Universität Graz bei der Wasserbehandlung nach Grander ein echter physikalischer Effekt nachweisbar zu sein, nämlich eine Verringerung der Oberflächenspannung. Bei der Wiederholung der Versuche konnte dieser Effekt allerdings überzeugend darauf zurückgeführt werden, dass das untersuchte Granderwasser mit organischen Spuren von einem bei der Diplomarbeit verwendeten Gartenschlauch verunreinigt worden war.
Fazit: Die behaupteten Vorzüge von Granderwasser und vergleichbar „belebtem“, „levitiertem“ oder „energetisiertem“ Wasser entsprechen einer subjektiven Erwartungshaltung und sind bisher nicht durch objektive Kontrollversuche belegbar. Darüber hinaus hat das Landgericht München I den Vertreibern von Granderwasser untersagt damit zu werben, dass mit diesem Wasser Hautkrankheiten, Diabetes sowie weitere im einzelnen aufgeführte gesundheitliche Beeinträchtigungen gelindert oder beseitigt werden (Az: 17HK O 18142/03). In Neuseeland wurde die Vertriebsfirma des Granderwassers, Ecoworld, 2005 wegen Irreführung der Konsumenten in erster Instanz zu insgesamt 136 000 $ Strafe verurteilt.
Unter physikalischer, chemischer oder elektrochemischer Wasserbehandlung versteht man im Allgemeinen eine naturwissenschaftlich nachvollziehbare Einwirkung auf das Wasser, um dessen Neigung zur Kalkabscheidung (Kesselstein) zu vermindern. Die Steinbildung wird vor allem durch Erwärmung des Wassers verursacht und beruht auf einer Verschiebung des so genannten Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichts. Verringern oder vermeiden lässt sich die Steinbildung durch bewährte chemische Behandlung (Ionenaustauscher, Phosphatzugabe) oder durch die physikalische Erzeugung vieler im Wasser schwebender Mikrokristalle. Letztere bewirken bei der Wassererwärmung eine bevorzugte Kalkabscheidung an eben diesen Kristallen, und die Oberflächen bleiben von Kesselstein weitgehend verschont. So jedenfalls die gängige Vorstellung. Im Detail ist dieser Prozess allerdings noch nicht völlig verstanden und nachgewiesen. Die Wirksamkeit der physikalischen Verfahren zur Verringerung der Steinbildung wird deshalb durch einen genormten empirischen Test der Deutschen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (DVGW, Arbeitsblatt W 512) überprüft.
Bei diesem Test wird die Warmwassererzeugung eines Einfamilienhauses während dreier Wochen mit und ohne Wasserbehandlung simuliert und die dabei in den Boilern abgeschiedene Kalkmenge gemessen und bewertet. Einige Geräte haben diesen beim Technologiezentrum Wasser (TZW) in Karlsruhe vorgenommenen Test erfolgreich bestanden und das DVGW-Prüfzeichen für die Wirksamkeit erhalten. Eine aktualisierte Liste der zertifizierten Geräte ist im Internet unter http://mycert.dvgw-cert.com/verzeichnisse/index/7/de/produkte-wasser.html (dann Volltextsuche unter Suchbegriff DW-9191) oder direkt beim DVGW in Bonn erhältlich.
Da moderne Warmwasserbereitungsanlagen im Hausbereich relativ niedrige Wassertemperaturen, geringe flächenbezogene Heizleistungen und glatte Oberflächen aufweisen, ist die Steinbildung an Boilern und Rohrleitungen im Allgemeinen sehr gering, erst recht im Kaltwasserbereich. Die immer wieder heraufbeschworene Gefahr des Zuwachsens von Rohrleitungen besteht nur äußerst selten. Damit erscheinen Wasserbehandlungsanlagen, die überdies auch regelmäßig gewartet werden müssen, meistens als überflüssig. Bemerkenswert ist, dass von den als völlig wartungsfrei gepriesenen Anlagen mit Permanentmagneten noch keine den DVGW-Wirksamkeitstest bestanden hat.
Häufig wird behauptet, dass Geräte zur Kalkvermeidung auch der Lochkorrosion in Wasserrohren entgegenwirken. Da Kalkschichten, die diese Geräte angeblich sogar abbauen sollen, vor Korrosion schützen, besteht hier zum einen ein logischer Widerspruch. Zum anderen ist das Problem Korrosion sehr gut verstanden und durch fachgerechte Installation sowie durch einen Feinfilter wirksam zu unterbinden.
Der Käufer eines wie auch immer gearteten Geräts zur Wasserverbesserung hat im Prinzip für den Zeitraum von zwei Jahren einen gesetzlich garantierten Gewährleistungsanspruch und zwar nicht nur auf das Material, sondern auch auf die versprochene Wirksamkeit. Letztere ist allerdings häufig ausgeschlossen, oder die Ausführungen zur Wirksamkeit sind so schwammig formuliert, dass sie nicht einklagbar sind, wie etwa eine Verminderung der Verkalkung oder ein vorbeugender Schutz vor Korrosion. Auch eine garantierte Funktion des Geräts bezieht sich nur auf Elektronik oder Magnete und nicht auf die Wirksamkeit. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hält deshalb nur ein bedingungsloses Rückgaberecht („Bei Nichtgefallen Geld zurück“) für akzeptabel.
Dr. Hans Richter, Inge Hüsgen
Links:
- Commerce Commission (2005): Living Water quackery results in $136,000 payout
- Eder, E.: Was ist dran am Granderwasser?
- Stiftung Warentest (2000): Ein Schlag ins Wasser. test 1/2000, S. 59-63.
- Weiser B (2003) Chemiefreie Wasserbehandlung – Die Katze im Sack? Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. www.verbraucherzentrale-bawue.de/mediabig/3543A.pdf
- Wricke, B.; Baumgard, W. (2003): Trinkwasseraufbereiter. Stand der Technik auf dem Markt verfügbarer alternativer Anlagen zur Vermeidung der Steinbildung im Warmwasserbereich. DVGW, Technologiezentrum Wasser (TZW) Karlsruhe, Außenstelle Dresden.
Lesen Sie außerdem bei den Skeptikern:
- Bergmann, H. (2011): Wundersames Wasser. Von Emoto bis Grander. Skeptiker 3/2011, S. 17-126.
- Heckel, M; Heinig, P. (2003): Oberflächenspannungsänderung durch Grander-Belebung nicht bestätigt. Skeptiker 3/2003, S. 98-100.
- Matthiesen, S.; Puchta, R. (1997): Kalk – das Gespenst in der Wasserleitung. Skeptiker 2/1997, S. 49-51.
- Richter, H. (1997): Physikalische Wasserbehandlung. Eine Bestandsaufnahme. Skeptiker 2/1997, S. 44-47.
- Richter, H. (2003): Physikalische Wasserbehandlung – Die Spanne zwischen Esoterik und Normung. Skeptiker 2/2003, S. 52-54.
Stand: 1. Dezember 2013