Bitte beachten Sie:
Mit dem 30. April 2020 ist die Anmeldefrist nach zweijähriger Laufzeit abgelaufen, Sie können sich also nicht mehr um die Teilnahme an dieser Challenge bewerben. Diese Seite bleibt als Beleg und zur Information über dieses Projekt dennoch bestehen. Einen Bericht zu den Ergebnissen des einzigen Teilnehmers finden Sie im Skeptiker 1/2020.
Ausschreibung und Versuchsprotokoll
Identifikation hochpotenzierter homöopathischer Arzneimittel
Die GWUP möchte mit diesem Versuch allen daran Interessierten die Möglichkeit geben, einen der Hauptkritikpunkte an der Homöopathie zu falsifizieren und damit zu entkräften. Dazu schlagen wir die Durchführung des im Folgenden näher beschriebenen Versuchs vor. Dem ersten Kandidaten, der diese Aufgabe erfolgreich bewältigt, wollen wir dies mit einer Prämie von
€ 50.000,- (in Worten: fünfzigtausend Euro)
honorieren.
Die hauptsächliche Kritik an der Homöopathie besteht darin, dass die als besonders wirksam geltenden Homöopathika in Hochpotenz keine auf die Ausgangssubstanz zurückführbaren spezifischen Unterschiede aufweisen. Folglich kann man damit auch keine therapeutischen Wirkungen erzielen, die durch die Ausgangssubstanz determiniert werden. Einer der Grundpfeiler der Homöopathie ist es jedoch, dass genau dies möglich sein soll. Die als Arbeitsgrundlagen verwendeten Repertorien und Materia medica sind weitestgehend unter dieser Prämisse entstanden. Die Wahl des für den Patienten richtigen Mittels ist in der Homöopathie eine zentrale Voraussetzung, damit eine Heilwirkung zustande kommen kann, und erfolgt nach einer sehr ausführlichen Anamnese nicht nur des Krankheitsbildes und der Symptome, sondern auch der gesamten Persönlichkeit des Patienten. Die Ergebnisse werden mit „Arzneimittelbildern“ verglichen, einer Sammlung von Symptomen die die Mittel bei gesunden Testpersonen angeblich auslösen können, um auf diese Weise das für den Patienten geeignete Mittel herauszufinden. Wenn die eingesetzten Mittel jedoch ununterscheidbar sind, dann ist diese auf deren spezifische Wirkungen aufbauende Lehre falsch.
Dieser Standpunkt ist dadurch falsifizierbar, dass es gelingt, ein Verfahren anzugeben, mit dem homöopathische Präparate in Hochpotenz reproduzierbar unterschieden und identifiziert werden können.
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Naturwissenschaften ist es unmöglich, ein solches Verfahren anzugeben. Gelänge dies dennoch, dann müssten wesentliche, als verlässlich betrachtete Erkenntnisse der Naturwissenschaften verworfen oder erweitert werden. Völlig neue Sichtweisen müssten erarbeitet und erprobt werden. Es ergäbe sich ein riesiges Feld für universitäre naturwissenschaftliche Forschung zu den physikalischen Grundlagen für diese Unterscheidungsfähigkeit, weshalb die wissenschaftliche Gemeinde dies sicher begierig aufgreifen würde.
Diese Ausschreibung wird sämtlichen uns bekannten Organisationen der Homöopathie in Deutschland, der Schweiz, in Österreich und den englischsprachigen Ländern zugesandt. Aber jeder Leser kann diese Ausschreibung gerne an zusätzliche Interessenten weitergeben. International werden wir diese Ausschreibung unseren Partnerorganisationen auf Englisch zur weiteren Verteilung zur Verfügung stellen.
Ausgangspunkt / Hintergrund
Ein wesentlicher Ansatzpunkt der Kritik an der Homöopathie ist die Verwendung von hoch potenzierten Präparaten, die rechnerisch spätestens ab einer Potenz von D24 / C12 keinerlei materielle Bestandteile des als Urtinktur verwendeten Stoffes mehr enthalten. Es existiert kein plausibles Erklärungsmodell, wie eine Verbindung zwischen dem fertigen Präparat und der Urtinktur zustande gekommen sein könnte, das im Einklang mit den heute bekannten Naturgesetzen stünde. Es ist auch keine tragfähige Evidenz bekannt, in der eine spezifische Wirksamkeit homöopathischer Präparate über Placebo-Effekte hinaus zweifelsfrei nachgewiesen worden wäre.
Wenn in den hoch potenzierten Homöopathika oberhalb C12 / D24 keine Bestandteile der Urtinktur vorhanden sind, dann bestehen sie nur aus den Lösungsmitteln und Trägerstoffen, die bei der Herstellung verwendet wurden, und sind bis auf die zufälligen unvermeidlichen Verunreinigungen der Roh- und Hilfsstoffe identisch.
Eine durch die Urtinktur aufgeprägte Wirksamkeit müsste sich in irgendeiner Form zeigen, und es müssten in mehr oder weniger grobem Rahmen Voraussagen möglich sein, welches Mittel welche Wirkung hervorruft. Dies müsste sich an einem fertigen Präparat identifizieren lassen. Mit diesem Versuch soll erprobt werden, inwieweit eine solche Unterscheidungsmöglichkeit gegeben ist, und es soll eine Verfahrensbeschreibung geliefert werden, wie dies erfolgen kann. Es wird ausdrücklich zugestanden, dass dies auf eine bislang unbekannte oder bislang wissenschaftlich nicht anerkannte Art und Weise erfolgen könnte.
Zum erfolgreichen Abschluss, der mit der eingangs genannten Prämie honoriert wird, sind drei Schritte erforderlich, die vollständig abgearbeitet werden müssen:
- Identifikation von drei homöopathischen Präparaten in Hochpotenz nach dem in den folgenden Kapiteln beschriebenen Protokoll
- Vorlage einer Beschreibung, nach der ein Dritter das Verfahren durchführen und die Mittel identifizieren kann
- Verifikation des Verfahrens, indem der Versuch wiederholt wird, wobei auf geeignete Weise nachzuweisen ist, dass das Verfahren vollständig beschrieben und für die Lösung der Aufgabe geeignet ist.
Nach dem erfolgreichen Abschluss ist vorgesehen, eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen, mit der dieses Verfahren der wissenschaftlichen Gemeinde als Grundlage für weitere Forschungen vorgestellt wird.
Bewerbungsfrist
Der Zeitraum, in dem sich Kandidaten für die Teilnahme an dieser Ausschreibung bewerben können, beginnt mit der öffentlichen Ankündigung anlässlich der Skepkon 2018 vom 10. bis zum 13. Mai 2018 in Köln und endet zum 30. April 2020. Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Vorgehensweise
Die Aufforderung, sich an diesem Versuch zu beteiligen, ergeht prinzipiell an alle Interessenten, die von spezifischen Arzneimittelwirkungen der Hochpotenzen überzeugt sind, wobei wir davon ausgehen, dass es sich hierbei zumeist um Homöopathen oder entsprechend tätige Forscher handeln wird. Sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen sind willkommen. Wir behalten uns lediglich vor, dass wir aus Kostengründen nicht für mehr als fünf Bewerber bzw. Gruppen gleichzeitig Proben zur Verfügung stellen. Sollten sich mehr Bewerber melden, werden sie in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung berücksichtigt.
Für eine Bewerbung zur Teilnahme genügt das Ausfüllen und Absenden des Bewerbungsformulars (Link)
Ablauf
1. Abstimmen des Protokolls
Die Bewerber stimmen die hier dargelegte Vorgehensweise vor Versuchsbeginn mit den Vertretern der GWUP ab. Kleine Änderungen sind in begründeten Fällen möglich, sofern sie vorab abgesprochen werden und die Validität, insbesondere die Verblindung der Proben, nicht beeinträchtigen. Es soll vermieden werden, dass das Ergebnis durch nachträglich geänderte Bedingungen in die eine oder andere Richtung verfälscht wird oder im Nachhinein angezweifelt werden kann. Nach der Freigabe ist das Versuchsprotokoll für die gesamte Versuchsdauer und die Auswertung bindend.
2. Auswahl der Testsubstanzen
Die Bewerber schlagen vor, mit welchen Substanzen der Versuch durchgeführt werden soll. Sie haben damit die Möglichkeit, dass sie sich Stoffe aussuchen, von denen sie ausgehen, sie als homöopathische Mittel besonders gut unterscheiden zu können. Ebenso kann die Potenz frei gewählt werden, wobei folgende Bedingungen einzuhalten sind:
- Darreichungsform als Globuli
- D- oder C-Potenz oberhalb D24 / C12 für alle Mittel gleich
- Alle Substanzen können von dem gleichen Hersteller bezogen werden.
3. Beschaffung der Proben
Die Proben werden von der GWUP beschafft, wobei die Lieferung direkt von den ausgewählten Apotheken an den mit der Verblindung beauftragten Notar erfolgt (s. unten). Von jedem Mittel werden ausreichende Verpackungseinheiten beschafft, um die Proben nach der Zufallsliste zusammenzustellen. Es wird dafür Sorge getragen, dass eine Zuordnung zu Fertigungschargen nicht möglich ist.
3.1. Standardmittel
Dazu werden die Mittel von per Zufall ausgewählten Apotheken aus den größten deutschen Städten beschafft (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart ... ). Jede Apotheke liefert für jedes der drei ausgewählten Mittel ein Fläschchen direkt an den beauftragten Notar. Sofern zur Erprobung oder Kalibrierung Vergleichsproben bekannten Inhalts erforderlich sind, werden diese aus einer weiteren Großstadt beschafft.
3.2. Spezialmittel
Sofern aufgrund niedriger Umsatzzahlen nicht sichergestellt ist, dass auf dem obigen Wege Proben aus unterschiedlichen Fertigungschargen beschafft werden können, werden die Proben in einer zufällig ausgewählten Apotheke aus den Urtinkturen hergestellt. Dazu beschafft die GWUP die Urtinkturen, die Rohglobuli sowie identische Medikamentenfläschchen, die der Apotheke direkt vom Hersteller angeliefert werden. Dort werden die Proben hergestellt, gekennzeichnet und dem Notar zugesandt. Sollten zur Kalibrierung / Erprobung Vergleichsproben mit bekanntem Inhalt benötigt werden, wird ein zusätzlicher Satz Proben hergestellt. Ein Satz Proben wird als spätere Referenz in einem versiegelten Paket aufbewahrt.
Welches Verfahren zur Anwendung kommt, wird zwischen GWUP und dem Bewerber vor Beginn der Beschaffung abgestimmt. Sollten für die Durchführung mehr als 10 g Globuli pro Probe erforderlich sein, ist dies vorab mitzuteilen und wird bei der Beschaffung berücksichtigt.
4. Codierung / Verblindung
Die Codierung erfolgt durch einen vereidigten Notar in Würzburg, der durch ein Zufallsverfahren ausgewählt wird. Würzburg wird deshalb gewählt, weil die Auswertung der ersten Teilaufgabe an der Universität Würzburg erfolgen soll.
Der Notar erhält eine Codierliste, aus der ersichtlich ist, wie die drei Mittel A,B und C auf die zwölf Proben verteilt werden sollen. Diese Liste wurde durch den Versuchsleiter der GWUP durch Würfeln zusammengestellt. Der Notar bestimmt ebenfalls durch Würfeln, welcher Buchstabe welchem Mittel zugeordnet wird. Die Mittel sind folglich nach Maßgabe des Zufalls in den an den Bewerber gelieferten Proben nicht notwendigerweise in gleicher Anzahl vorhanden.
Der Notar entfernt das originale Etikett vollständig von dem Fläschchen und ersetzt es durch die Nummer, ohne das Fläschchen zu öffnen. Sollten die angelieferten Fläschchen jedoch nicht entfernbare Merkmale aufweisen, die möglicherweise zur Identifikation genutzt werden könnten, wird die GWUP neutrale Fläschchen beschaffen, und der Notar wird die originalen Proben in diese Fläschchen umfüllen. Das Protokoll der Codierung wird in einem versiegelten Umschlag beim Notar hinterlegt, ohne dass vorher eine Kopie gefertigt wurde. Der Notar entsorgt überzählige Packungen. Im Falle von Spezialmitteln wird ein Satz Proben für eine eventuelle spätere Überprüfung in einem versiegelten Umschlag aufbewahrt
Die kodierten Fläschchen werden ohne Umverpackung und Beipackzettel dem Bewerber zugesandt. Dieser bestätigt den Erhalt der Proben.
5. Identifizierung
Der Bewerber identifiziert mit Hilfe beliebiger Methoden und Verfahren, welches der 12 Fläschchen welches Mittel enthält. Dabei ist die Wahl der angewandten Methode völlig freigestellt und könnte prinzipiell auch durch heute noch nicht wissenschaftlich anerkannte Methoden erfolgen. Allerdings muss der Bewerber seine Methode zu Vertragsabschluss grob umreißen und die GWUP behält sich vor, Bewerber abzulehnen, deren Ernsthaftigkeit zur wissenschaftlichen Bearbeitung der Aufgabenstellung bezweifelt werden muss.
Der Bewerber muss ebenfalls eine Zeitspanne angeben, innerhalb der mit dem ersten Teilergebnis sicher zu rechnen ist. Diese Zeitspanne soll sechs Monate nicht übersteigen. Eine Überschreitung der vereinbarten Zeitspanne, ohne dass ein Ergebnis vorgelegt wird, wird als negatives Ergebnis gewertet. Der Bewerber kann jedoch rechtzeitig vor Ablauf des Termins eine Verlängerung beantragen, wenn er nachvollziehbare Gründe hierfür nennen kann, die nicht in der Art des gewählten Verfahrens liegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber der berufsrechtlichen Beratungspflicht seiner Ethikkommission unterliegt, wenn die Mittel an Menschen oder Tieren erprobt werden.
6. Erstes Teilergebnis
Das vom Bewerber ermittelte Ergebnis wird möglichst im Rahmen der PSI-Tests an der Universität Würzburg vorgestellt. Dazu wird das Ergebnisprotokoll mit dem Protokoll der Kodierung verglichen. Es wird die Anzahl der Fläschchen ermittelt, bei denen die Aufzeichnung des Notars mit den Angaben des Bewerbers übereinstimmt. Zum Ergebnis gehört eine Beschreibung der angewandten Methode, wenn möglich mit aussagekräftigen Zwischenergebnissen wie beispielsweise Messprotokollen oder Ergebnislisten von Arzneimittelprüfungen.
Die erste Phase des Tests gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn der Inhalt höchstens eines Fläschchens falsch angegeben wurde und eine Verfahrensbeschreibung vorliegt.
7. Replikation und Verifikation
Mit einer Replikation des Versuchs soll ausgeschlossen werden, dass es sich bei dem Ergebnis um einen Zufallstreffer gehandelt haben könnte. Darüber hinaus soll auf geeignete Weise verifiziert werden, dass das beschriebene Verfahren zur Identifikation des Mittels geführt hat, sowie die Beschreibung dahingehend vervollständigt werden, dass Dritte damit die gleichen Ergebnisse erzielen können. Die genaue Vorgehensweise hierfür hängt von der Art des Verfahrens ab und wird nach dem Vorliegen des ersten Teilergebnisses abgestimmt.
Zur Verifikation werden die Schritte 2 bis 5 erneut durchlaufen. Nach Wahl der Bewerber werden hierfür die gleichen Mittel verwendet, die dann aber von einem anderen Hersteller beschafft werden bzw. von einer anderen Apotheke neu hergestellt werden. Alternativ können auch drei neue Mittel ausgewählt werden, die dann vom gleichen Hersteller wie zuvor beschafft werden.
Als Ergebnis erwarten wir eine fehlerfreie Angabe wiederum von mindestens elf der zwölf Flascheninhalte, sowie die Vorlage der verifizierten Verfahrensbeschreibung.
Die Präsentation der Ergebnisse kann in gemeinsamer Festlegung an einem beliebigen Ort stattfinden, und in Abstimmung mit dem Bewerber können Presse oder andere Medien hinzugezogen werden.
Auslobung
Um das Interesse an diesem Versuch zu erhöhen, wird analog zu den Würzburger PSI-Tests ein Preis für denjenigen ausgesetzt, der als Erster eine erfolgreiche Replikation erreicht. Im Einzelnen:
- Wenn die erste Phase erfolgreich abgeschlossen wird, also wenn mindestens elf der zwölf Flascheninhalte zutreffend identifiziert wurden (Punkt 6), übernimmt die GWUP die Kosten für den zur Ergebnispräsentation notwendigen Aufenthalt in Würzburg für 2 Personen, max. € 500,-, sowie die Kosten für die Proben und den Notar.
- Ist auch die Replikation erfolgreich, wird also wiederum der Inhalt von mindestens elf Fläschchen richtig identifiziert, und es liegt eine aussagekräftige Verfahrensbeschreibung vor, dann wird die ausgelobte Prämie von € 50.000,- von der GWUP an den Bewerber ausgezahlt.
Kostenübernahme bei Misserfolg, Sicherheitsleistung
Kann der Bewerber kein zutreffendes Ergebnis vorlegen oder lässt er den festgelegten Endtermin verstreichen, verpflichtet er sich, der GWUP die für die Bereitstellung der Proben und die jeweils für den Notar angefallenen Kosten zu erstatten. Ebenso trägt der Bewerber seine eventuell angefallenen Reisekosten selbst.
Als Sicherheit hierfür verlangen wir, dass der Bewerber einen Betrag von € 500,- hinterlegt, wobei die Art und Weise abgestimmt wird. Das Vorliegen dieser Sicherheitsleistung ist die Voraussetzung dafür, dass mit der Beschaffung der Proben begonnen wird. Die Höhe orientiert sich an der Hälfte der grob geschätzten Kosten für den Beschaffungsprozess.
Die Sicherheitsleistung wird nicht für die Beschaffung der Proben verwendet. Der Bewerber erhält sie im Erfolgsfall vollumfänglich zurück, im Misserfolgsfall wird sie an die GWUP ausgezahlt und mit der Forderung der nachgewiesenen Kosten verrechnet.
Besondere Vereinbarungen
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Einzelfestlegungen
a) Die drei zu identifizierenden Mittel sind:
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Potenz: ...........................................................
b) Beschaffung
Einzelanfertigung in einer Apotheke: ja / nein
Vergleichsmittel erforderlich: ja / nein
Ein Fläschchen (10 g) pro Probe reicht aus ja / nein
c) Die Identifikation der Proben soll erfolgen durch .............................................................
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d) Zeitspanne bis zur Vorlage des ersten Teilergebnisses: ....................................................
e) Die Sicherheitsleistung wird geleistet als
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Einverstanden: Ort / Datum: ..............................................................
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Bewerber GWUP
Stand: 02.05.2018 / Dr. Norbert Aust / Dr. Rainer Wolf