Nach dem Beispiel zahlreicher anderer Städte werden nun auch im hessischen Bad Homburg 75 Frauen und Männer, die im 17. Jahrhundert als Hexen diffamiert und hingerichtet wurden, rehabilitiert.
Nach einem Vortrag der auf das Thema spezialisierten Schrifstellerin Dagmar Scherf vor dem Homburger Kulturausschuss stimmten die Stadträte für eine Rehabilitation der zwischen 1603 und 1656 Hingerichteten, die dem Hexenwahn zum Opfer gefallen waren. Wie die nachträgliche Würdigung der Opfer geschehen soll, darüber herrscht derzeit noch Uneinigkeit. Die Kulturreferentin der Stadt hat ein Band am Rathausturm vorgeschlagen,
das die Namen der Opfer zeigen soll. Außerdem soll ein Buch von Dagmar Scherf zum Thema, das derzeit nur antiquarisch erhältlich ist, neu aufgelegt werden.
Anders als beispielsweise der Düsseldorfer Stadtrat im letzten Jahr, sah es der Bad Homburger Kulturausschuss also als notwendig an, auf das auf Aberglauben basierende Unrecht von damals hinzuweisen - und zumindest formal rückgängig zu machen. Auf der Website des ,,Arbeitskreises Hexenprozesse / Friedrich Spee" findet sich dazu folgende Stellungnahme: ,,Aus heutiger Sicht sind die wegen Hexerei verurteilten Frauen und Männer im Sinne der Anklage für unschuldig zu erklären. In Zeiten der modernen Naturwissenschaften ist jedem einsichtig, dass ein Mensch nicht auf einem Besenstiel zum Hexensabbat fliegen oder mit Zauberei Wetterkatastrophen oder Krankheiten bewirken kann." Und weiter : ,,Nie sind die Opfer der Hexenprozesse jedoch rehabilitiert worden, sie gelten bis heute als schuldig im Sinne der Anklage", ,,Erlittenes Leid und geschehenes Unrecht müssen endlich öffentlich anerkannt werden." Auf der Website sind auch zahlreiche Fälle bereits erfolgter öffentlicher Rehabilitationen aufgeführt.
In Zeiten, in denen sich zahlreiche Neo-Hexen-Kulte bilden, sicher keine schlechte Idee.
Holger von Rybinski
Propson-Hauck, Martina (2012):Kulturausschuss: Homburger Hexen rehabilitiert. In: Frankfurter Rundschau-online, 24.02.2012.
Mehr dazu auch demnächst im ,,Skeptiker" 2/12.