23.02.2013 (GWUP): Ein Hersteller von Schüßler-Salzen, einem ,,alternativen" Heilverfahren, bei dem homöopathisch verdünnte Mineralstoffe verabreicht werden, hatte seine Präparate als ,,sanften Begleiter in der Schwangerschaft" beworben. Das Oberlandesgericht Hamm verbot diese Behauptung nun als irreführend.
Einem Bericht der Zeitung ,,Neue-Westfälische" zufolge hatte der Berliner ,,Verband sozialer Wettbewerb" gegen den Hersteller geklagt, der in der ,,Deutschen Hebammenzeitschrift" für zwei seiner Salze geworben hatte. Die Aussage, diese seien ,,sanfte Begleiter in der Schwangerschaft" sah das OLG jedoch als irreführend an, weshalb diese zu unterlassen sei. Es handele sich hier um ein falsches Wirkungsversprechen gemäß § 3 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes, da hier in Bezug auf die Schwangerschaft der falsche Eindruck erweckt werde, die Schüßler-Salze könnten einen schonenden und dauerhaft positiven Einfluss speziell für die Schwangeren entfalten. Die Wirkung von Schüßler-Salzen (und anderen homöopathischen Anwendungen) ist wissenschaftlich jedoch nicht gesichert, deshalb ist eine derartige Werbung irrefühend. Schwangere, so die Richter in ihrem bemerkenswerten Urteil, könnten ,, möglicherweise von der Befragung ihres Arztes oder von der Einnahme angeblich mehr belastender, aber besser helfender Präparate" abgehalten werden. Ein Vertreter der Herstellerfirma betonte zwar, dass bei den benannten Mitteln weder ,,die Hebamme noch die Schwangere" einen Wirksamkeitsnachweis im Sinne der naturwissenschaftlichen Schulmedizin erwarteten. Aber die Richter verwiesen in ihrem Urteil darauf, dass bei homöopathischen Arzneimittel keine Krankheit als Anwendungsgebiet genannt werden dürfe, erst recht dürfe dann nicht zum Einsatz der Mittel für einen umfassenderen Gesamtbereich wie eine Schwangerschaft geworben werden.
Damit hat erneut ein Gericht gegen irreführende Werbung bei Gesundheitsprodukten entschieden. Der Vertrieb der Schüßler-Salze ist natürlich nicht verboten. Die Reklame für wissenschaftlich nicht belegte medizinische Anwendungen dürfte durch solche Urteile jedoch erschwert werden.
Holger von Rybinski
Pressemitteilung des OLG Hamm vom 22.02.2013: Verbraucherschutz: unzulässige Werbung für Schüßler-Salze als ,,sanfte Begleiter in der Schwangerschaft".
Zum Thema Schüßler-Salze hat sich der Schweizer Skeptiker Marko Kovic letztes Jahr schon Gedanken gemacht.
Wie Hebammen in Lehrgängen und Workshops gezielt an esoterische Behandlungskonzepte herangeführt werden, lesen Sie im Skeptiker 1/2013, der Anfang März erscheint.