Blut-Spuren: Der Fall Therese von Konnersreuth
Eine aktuelle forensische Untersuchung
Mark Benecke
Rückt die Seligsprechung der Therese von Konnersreuth näher? Die 1898 in dem Marktflecken Konnersreuth/Oberpfalz geborene Bauernmagd war seit 1918 als Pflegefall bettlägerig gewesen und erblindete 1919. Am Tag der Seligsprechung der von ihr sehr verehrten Therese von Lisieux verschwand ihre Erblindung (1923), und 1925, als Therese von Lisieux heilig gesprochen wurde, heilte auch die Lähmung der Kranken. 1962 starb Therese von Konnersreuth, die besonders an Freitagen die Leiden Christi so stark nachempfand, dass unter anderem Stigmata an ihrem Körper bluteten (vgl. Skeptiker 4/2002, S. 171–179: „Wunderwunden?“). Vermittelt durch einen Fernsehsender und im Auftrag der Abteilung für Selig- und Heiligsprechungsprozesse des bischöflichen Konsistoriums in Regensburg, machte sich die DNA-Arbeitsgruppe des Münchener Instituts für Rechtsmedizin kürzlich an die Untersuchung einiger erhaltener biologischer Spuren der potenziellen Kandidatin. Als sinnvoll untersuchbar erwiesen sich eine mehrlagige, durchblutete Verbands-Kompresse (günstig, da die inneren Lagen nicht durch Anfassen o. ä. kontaminiert waren), eine Speichelprobe der noch lebenden Nichte der Therese von Konnersreuth sowie zwei von Therese geschriebene, frankierte und zugeklebte Briefe.
Eine ebenfalls vorhandene Haarprobe wurde nicht untersucht, da sie teils aus ausgefallenen Haaren bestand. Diese sind zwar sehr gut untersuchbar, angeblich sollte es sich aber um „auf dem Sterbebett abgeschnittene Haare“ handeln. Aus kriminalistischen Gründen (unklare Herkunft: ausgefallen oder abgeschnitten?) legte man diese Probe daher zur Seite. Am 6. 2. 2004 berichteten Burkhard Rolf, Birgit Bayer und Katja Anslinger auf dem Spurenworkshop der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Köln von den Ergebnissen ihrer Untersuchung, die klären sollte, ob das „stigmatische“ Blut auf der Verbands-Kompresse tatsächlich von Therese von Konnersreuth stammt – da die mysteriösen Blutungen zu ihren Lebzeiten nie direkt beobachtet werden konnten, zumindest nicht von skeptischen Medizinern, die regelmäßig „ausgesperrt“ wurden. Dazu wurde von Rolf, Bayer und Anslinger zunächst ein Schnelltest auf rote Blutbestandteile (Sangur/Hemastix) an der Kompresse durchgeführt. Der Test war positiv – es handelt sich um Blut. Angesichts des Alters der in einem verschlossenen Schrank 60 bis 70 Jahre lang aufbewahrten Probe war dies ein erstaunliches, vor allem aber erfreuliches Ergebnis: Es ließ bereits vorab den guten Erhaltungszustand der Probe erahnen. Bei trockener Lagerung von biologischen Spuren ist eine gute Erhaltung über Jahre oder Jahrzehnte öfters zu beobachten (z. B. auch Spermien von U.S.-Präsident Bill Clinton am trocken im Schrank gelagerten Kleid der Praktikantin Monica Lewinsky). Als nächstes wurde ein Ouchterlony-Test durchgeführt, bei dem Antiseren von Rind, Schwein Mensch und Huhn gegen die Blutprobe aus der Kompresse aufgetragen wurden. Es zeigte sich keine Reaktion mit den Tier-Antiseren, jedoch ergab sich eine Reaktion mit dem menschlichen Antiserum. Das bedeutet erstens, dass das Blut nicht von den genannten Tierarten, und zweitens, dass es von einem Menschen stammt. Weil Therese über Jahre hinweg (freitags) blutete und zudem auch große Blutflecken auf ihrer Kleidung und besonders unter den Augen aufwies und da sie gleichzeitig einer extremen sozialen Kontrolle unterlag, hatte aus skeptischer Sicht zwar einerseits der Verdacht nahe gelegen, dass sie sich des Blutes von Tieren bediente; andererseits war es aber fraglich, wer es in ihr Zimmer transportiert hätte und wie dies geschehen sein könnte. Dieser Verdacht ist nunmehr ausgeräumt – voraussetzt, dass die Kompresse auf einem der blutenden Stigmata der Therese lag. Die Münchener Forensiker gingen nun noch einen Schritt weiter: Sie verglichen zwei Abschnitte der mitochondrialen DNA (mtDNA) aus der Speichelprobe der Nichte, dem Blut aus der Kompresse und den am Briefumschlag befindlichen Zellen. Anders als genomische DNA aus dem Zellkern wird mitochondriale DNA nur über die mütterliche Linie weitergegeben. Der Grund ist, dass das Spermium bei der Verschmelzung mit der Eizelle keine väterlichen Mitochondrien einbringt. (Das bedeutet hier, dass Therese und ihre Nichte die gleiche mitochondriale DNA ihrer gemeinsamen Vorfahrin geerbt haben.)
Tatsächlich fanden sich auf den mtDNA-Abschnitten HV1 und HV2 („hv“ für „hypervariabel“) aller Spuren identische Sequenzen. Damit ist nachgewiesen, dass das Blut in der Kompresse von derselben Person stammt wie die Zellen auf dem von Therese beschrifteten Briefumschlag, dass diese Person mit der Nichte von Therese auf mütterlicher Linie verwandt ist – und damit, dass das Blut in der Kompresse offenbar wirklich von Therese von Konnersreuth stammt. Auch ein Vergleich der genomischen DNA aus dem Blut in den mittleren Lagen der Kompresse zeigte volle Übereinstimmung mit den Zellen auf der Klebeleiste des Briefumschlags. Dazu wurden diejenigen DNA-Abschnitte untersucht, die heute routinemäßig für genetische Fingerabdrücke angewendet werden. Wohlbemerkt: Aus naturwissenschaftlicher Sicht beweisen diese Befunde keineswegs die Stigmatisierung. Aus meiner Sicht als Sachverständiger für biologische Spuren ist es z. B. interessant, dass die Blutspuren auf der Bekleidung und unter den Augen der Therese wie drapiert wirken – das heißt in Form und Lage unnatürlich. Da die Stigmatisierung von den Anhängern der Therese von Konnersreuth aber nunmehr trotzdem als „bewiesen“ angesehen werden mag und da die Blutungen nur als eine von mehreren wundersamen Erscheinungen gelten (weitere angebliche „Phänomene“ u. a.: Visionen, Nahrungslosigkeit), dürften diese die Seligsprechung weiterhin aktiv vorantreiben – trotz großer kriminalistischer Fragezeichen. Dr. Mark Benecke Dr. Mark Benecke ist international tätiger Kriminalbiologe und Mitglied im GWUP-Wissenschaftsrat sowie im wissenschaftlichen Beirat des Skeptiker. Anm. d. Redaktion: Für die Gläubigen bedeutet eine Seligsprechung, dass die Person „in besonderer Weise“ verehrt werden darf. Die katholische Kirche verehrt Selige (und Heilige) als Vorbilder christlichen Lebens. Der Seligsprechung geht ein Verfahren voraus, das vom Ortsbischof eingeleitet wird. Die Ortsgemeinde sammelt Beweise und Zeugenaussagen, die schließlich von der Kurienkongregation für Selig- und Heiligsprechungen in Rom überprüft werden. Ein solcher Prozess kann sich über Jahre und sogar Jahrzehnte hinziehen. Zum Fall Therese von Konnersreuth heißt es auf der (Pro-) Webseite www.thereseneumann.de: „Nach derzeitigem Stand ist der Seligsprechungsprozess vom Bistum Regensburg noch nicht eingeleitet worden. Dem Bischof von Regensburg liegen bereits Tausende von Bitten um Einleitung des Prozesses vor.“
Literatur
- Benecke, M. (2001): Genetischer Fingerabdruck. Enzyklopädie der Naturwissenschaften und Technik. Ecomed eds., Landsberg/Lech. 2. Aufl., Suppl. 6 (2/2001), S. G 1-10 (www.benecke.com/dna.html)
- Harder, B. (2003): Pater Pio u. d. Wunder d. Glaubens. Pattloch/Weltbild, Augsb.
- Hanauer, J. (1997):„Konnersreuth“ oder Ein Fall von Volksverdummung. Karin Fischer, Aachen
- Hanauer, J. (1999): Wahrhaftigkeit u. Glaubwürd. i. d. katholischen Kirche. Der Fall Konnersreuth. Mit e. Geleitwort von O.Prokop. Karin Fischer, Aachen
- Klosa, J. (1982): Das Wunder von Konnersreuth in naturwissenschaftlicher Sicht. Pattloch, München
- Rolf, B. (2004): Wunder oder Fälschung? Untersuchungen am Blut der stigmatisierten Therese von Konnersreuth. Vortrag auf d. 24. Spurenworkshop der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Köln, 6. 2. 2004
- Vandereycken, W./Van Deth, R./Meermann, R. (1990): Hungerkünstler, Fastenwunder, Magersucht. Eine Kulturgeschichte der Ess-Störungen. Biermann, Zülpich
Dieser Artikel erschien im "Skeptiker", Ausgabe 1/2004.